Vertraulichkeit ist für uns kein Zusatz, sondern Ausgangspunkt
Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte und weitere Berufsgeheimnisträger unterliegen besonderen Anforderungen an den Umgang mit Mandats- und Fallinformationen. Unser Beratungsansatz ist darauf ausgerichtet, dass KI-Unterstützung und Verschwiegenheitspflicht sich nicht ausschließen.
Ein Spannungsfeld, das sich nicht ignorieren lässt
Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und weitere Berufsgeheimnisträger unterliegen nach § 203 StGB einer strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht. Sobald KI-Systeme Mandats- oder Fallinformationen verarbeiten, berührt das diese Pflicht unmittelbar.
Ein Spannungsfeld, das sich nicht ignorieren lässt
Die Folge in vielen Kanzleien: entweder wird auf hilfreiche KI-Unterstützung ganz verzichtet – oder sie wird informell und ohne Freigabe genutzt, als Schatten-IT außerhalb jeder Kontrolle. Beides ist auf Dauer keine tragfähige Lösung.
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine berufsrechtliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Vier Prinzipien, an denen wir uns bei der Einführung orientieren
Kontrollierte Einführung
Wir unterstützen dabei, klar zu regeln, wie und wo Mandatsdaten verarbeitet werden dürfen.
Trainingsnutzung im Blick
Bei der Auswahl der KI-Lösung prüfen wir mit Ihnen, ob und wie eine Trainingsnutzung von Mandatsdaten ausgeschlossen werden kann.
Rollen- und Rechtekonzept
Wir helfen, Zugriffe nach Mandat, Team und Funktion klar abzugrenzen.
Nachvollziehbarkeit
Wir unterstützen dabei, Nutzung nachvollziehbar zu dokumentieren und kanzleiintern überprüfbar zu machen.
Nach Berufsgruppe
Erste Einschätzung zu einem steuerlichen Sachverhalt vorbereiten, vor der fachlichen Vertiefung im Team.
Buchhaltungsunterlagen auf Auffälligkeiten und Unstimmigkeiten sichten.
Entwurf für Mandantenschreiben zu steuerlichen Sachverhalten vorbereiten.
Umfangreiche Betriebsprüfungsunterlagen strukturiert zusammenfassen.
Entwurf für Schriftsätze und außergerichtliche Stellungnahmen vorbereiten.
Verträge auf Standardklauseln und auffällige Abweichungen prüfen.
Aktenzusammenfassung bei Mandatsübernahme oder Vertretungswechsel erstellen.
Fristenkontrolle aus Bescheiden und gerichtlichen Schreiben ableiten.
Urkundenentwürfe auf Vollständigkeit und Konsistenz prüfen.
Umfangreiche Prüfungsunterlagen strukturiert auswerten.
Gläubiger- und Aktenunterlagen für die Bearbeitung aufbereiten.
Patientenunterlagen strukturiert zusammenfassen, unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht.
Technisch und organisatorisch verankert
Die folgenden Punkte beschreiben Ziele, die wir gemeinsam mit Ihnen bei Auswahl, Konfiguration und Einführung der eingesetzten KI-Lösung umsetzen – abhängig von den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Anbieters.
Zugriff & Rollen
- Zugriff je Mandat, Team und Funktion abgestuft
- Zentrale Verwaltung von Rechten durch die Kanzleileitung
- Regelmäßige Überprüfung vergebener Zugriffsrechte
Protokollierung
- Nutzung wird kanzleiintern nachvollziehbar dokumentiert
- Keine anonyme oder nicht zuordenbare Verwendung
- Auswertbar für interne Kontrollen und Audits
Datenverarbeitung
- Zweckgebunden auf die jeweilige Kanzleiaufgabe begrenzt
- Keine Weiterverwendung von Mandatsdaten außerhalb des definierten Zwecks
- Details zu Verarbeitungsorten im Trust-Center
Verantwortlichkeiten
- Freigabe der Nutzung obliegt der Kanzleileitung
- Fachliche Prüfung bleibt Aufgabe der Berufsträger
- Klare Ansprechbarkeit bei Rückfragen
Strukturiert eingeführt, laufend kontrolliert
Bedarfsanalyse
Gemeinsame Klärung, welche Aufgaben und Datenarten betroffen sind.
Freigabe durch die Kanzleileitung
Rollen, Rechte und Nutzungsrahmen werden verbindlich festgelegt.
Laufende Kontrolle
Nutzung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Was KI-Unterstützung nicht ersetzt
KI-generierte Inhalte können fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein und müssen vor Verwendung gegenüber Mandanten, Behörden oder Gerichten durch qualifiziertes Personal geprüft werden. Die eingesetzte KI-Lösung ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung durch qualifizierte Berufsträger und stellt keine automatisierte Rechts- oder Steuerberatung dar. Auch iDATEC erbringt keine Rechtsberatung und prüft nicht die rechtliche Richtigkeit einzelner KI-Ausgaben. Wir unterstützen bei Vorbereitung, Recherche und Strukturierung – Inhalt, Freigabe und Verantwortung verbleiben bei der Kanzlei.
Antworten für Berufsgeheimnisträger
§ 203 StGB ist keine Produktzertifizierung, sondern eine gesetzliche Pflicht, deren Einhaltung von mehreren Faktoren abhängt: der Berufsgruppe, der Art der verarbeiteten Daten, der gewählten KI-Lösung und ihrem Umgang mit Daten, der Zugriffs- und Rechtekonfiguration sowie den vertraglichen Vereinbarungen mit dem eingesetzten Anbieter. Wir unterstützen Sie dabei, diese Faktoren strukturiert zu prüfen und technisch-organisatorisch abzubilden. Eine verbindliche rechtliche Einschätzung zur Vereinbarkeit im Einzelfall geben wir nicht – hierzu empfehlen wir die Einbindung Ihrer berufsrechtlichen Beratung.
Die fachliche und rechtliche Prüfung aller Ergebnisse verbleibt bei den zuständigen Berufsträgern in der Kanzlei. KI-Unterstützung liefert Entwürfe und Vorarbeit, keine freigegebenen Endergebnisse.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines Rollen- und Rechtekonzepts sowie geeigneter Nachvollziehbarkeit der Nutzung. Details zur strukturierten Einführung finden Sie auf der Seite für Geschäftsführung.
Informationen zu eingesetzten Dienstleistern und Verarbeitungsorten finden Sie gebündelt im Trust-Center.
Ja. Die Grundprinzipien – kontrollierte Verarbeitung, Rollenkonzept, Nachvollziehbarkeit – lassen sich auf alle Berufsgruppen mit vergleichbaren Anforderungen an Vertraulichkeit übertragen.
Strukturiert über Bedarfsanalyse, Freigabe durch die Kanzleileitung und laufende Kontrolle. Details dazu auf der Seite für Geschäftsführung.